Diese Geschäftsbedingungen entsprechen
den Forderungen des ADM (Arbeitskreises Deutscher
Marktforschungsinstitute), des „Internationalen Kodex für die Praxis
der Marketingforschung“ der IHK (Internationale Handelskammer) und des
„Code of standards and ethical practice“ der ESOMAR (European
Society for Opinion and Marketing Research)
1. Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes aus.
2.
Die Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio unterbreitet
dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines
Untersuchungsvorschlages, in dem Aufgabenstellung, Untersuchungsablauf
und Auswertungsgesichtspunkte und Umfang sowie das geforderte Honorar
und der Zeitbedarf für die Untersuchung angegeben werden,
gegebenenfalls für die Feldarbeit in Form eines Organisations- und
Ablaufvorschlages, in dem die Untersuchungsspezifikation gemäß Vorgabe
des Auftraggebers, Testort/-region(en), Fallzahl, Feldzeit und das
Honorar angegeben sind. Soll ein Angebot über den Umfang eines
Rahmenvorschlages hinausgehen und hat der Interessent den Angebotsumfang
nicht bestimmt so teilt die Achim Weifenbach - Marktforschungsservice
und Teststudio vor Abgabe des Angebots mit, in welchem Umfang es die
Ausarbeitung besonderer Untersuchungsunterlagen, wie z.B. Fragebogenentwürfe
oder Explorationsleitfäden für erforderlich hält und welches Honorar
hierfür zu zahlen ist. Es kann das angegebene Honorar verlangen, wenn
der Interessent nicht widersprochen hat. Die Kosten für die
Besprechungen außerhalb des Sitzes der Achim Weifenbach -
Marktforschungsservice und Teststudio sind zu ersetzen, wenn der
Interessent vorher darauf hingewiesen worden ist.
3.
Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich
alle von der Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio im
Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages zu erbringende
Leistungen. Es schließt im Full-Service die Lieferung von 3
Berichtsexemplaren in deutscher Sprache ein, wenn die Auswertung
Gegenstand der Leistungsvereinbarung war, im Bereich der Feldarbeit die
Prüfung der Fragebögen nach Inhalt und Quote, termingerechte Rückgabe
der ausgefüllten Erhebungsunterlagen und, soweit nichts anderes
vereinbart, der Testunterlagen. Im Bereich Gruppendiskussionen schließt
das Honorar die Lieferung eines einfachen Berichts in deutscher Sprache
sowie die Übergabe von Audio- und Videoprotokollen, bei reiner
Organisationsleistung die Bereitstellung der benötigten Räume und
Technik in der vereinbarten Zeit und die Übergabe von Audio- und
Videoprotokollen ein. Für Sonderwünsche des Auftraggebers, für die
Lieferung zusätzlicher Berichtsexemplare, für die Erstellung von Übersetzungen
der Untersuchungsberichte sowie für die Erstellung von Vor- und
Zwischenberichten kann die Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und
Teststudio ein entsprechendes Honorar beanspruchen. Entstehen nach
Vertragsabschluß durch Änderungs- oder Zusatzwünsche des
Auftraggebers Mehrkosten, kann die Achim Weifenbach -
Marktforschungsservice und Teststudio diese berechnen. Das gilt auch, wenn solche Mehrkosten
auf anderen Gründen beruhen, die bei Auftragserteilung trotz gebotener
Sorgfalt nicht voraussehbar waren. Änderungen des Auftragvolumens nach
Vertragsabschluß bedürfen darüber hinaus einer ausdrücklichen,
schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, im Bereich der
Feldorganisation gilt das gesprochene Wort, es sei denn, wir hätten
schriftlich widersprochen.
4.
Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände
oder Untersuchungsmethoden kann die Achim Weifenbach -
Marktforschungsservice und Teststudio in der Regel nicht gewähren. Soweit in begründeten
Ausnahmefällen Exklusivität vereinbart wird, ist die Dauer und das
grundsätzlich zu berechnende Honorar festzulegen.
5.
Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsvorschläge und
Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr
Inhalt darf ganz oder teilweise nur mit schriftlicher Genehmigung der
Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio veröffentlicht
oder an Dritte weitergegeben werden und zu diesem Zweck auch nicht
vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und
Dokumentationssystemen (informations-storage and retrieval-systems)
gespeichert, verarbeitet oder ausgegeben werden.
6.
Das Eigentums- und Urheberrecht an der Untersuchungskonzeption und dem
bei Durchführung des Auftrages anfallenden Material-Datenträger
(Disketten und Bänder, Fragebogen usw.) liegt bei der Achim Weifenbach -
Marktforschungsservice und Teststudio. Das Urheberrecht des
Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
7.
Der Auftraggeber kann mit dem Institut vereinbaren, dass er einen
gedoppelten Datensatz gegen Honorar erhält.
8.
Der Auftraggeber hat das Recht, in den Geschäftsräumen der Achim
Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio die
Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Informanten
darf jedoch nicht verletzt werden. Wenn Maßnahmen zum Schutz der
Anonymität erforderlich werden, die Kosten verursachen, müssen diese
vom Auftraggeber getragen werden.
9.
Die Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio verpflichtet
sich, Erhebungsunterlagen 1 Jahr und Datenträger für einen Zeitraum
von 2 Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren,
soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen worden
ist.
10.
Die Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio verpflichtet
sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng
vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung
des Auftrages zu verwenden. Die gewonnenen Ergebnisse stehen - wenn
nichts anderes vereinbart wird nur dem jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung.
11.
Die Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio gewährleistet
die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der Untersuchung,
wobei sie sich vorbehält, bei Notwendigkeit mit anderen Instituten zu
kooperieren oder andere Feld-Organisationen und Test-Studios
einzusetzen. Ebenso wird die ordnungsgemäße Auswertung der
Untersuchung gewährleistet. Beanstandungen können nur auf schuldhafte
Verletzung der Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio
obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden.
12.
Der Auftraggeber haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren, auch
unverschuldeten Schäden, die der Achim Weifenbach -
Marktforschungsservice und Teststudio oder Dritten aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Produkte entstehen, sowie für Schäden an unseren
Betriebseinrichtungen, die vom Auftraggeber bei Einmietung selbst oder
durch seine Beauftragten entstanden sind, insbesondere, wenn unsere öffentlich
rechtlichen Verpflichtungen durch ihn verletzt wurden und uns dadurch
Schaden entsteht.
13.
Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der jeweiligen
Forschungsvorhaben. Deswegen ist Vorauszahlung erforderlich:
14.
Ohne schriftliche anderslautende Weisung des Auftraggebers werden Rücksendungen
per Kurier zu Lasten des Auftraggebers abgewickelt. Mit Übergabe der
Materialien an den Transporteur geht das Versandrisiko auf den Empfänger
über.
15.
Für eventuelle unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung.
16.
Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das materielle und
prozessuale Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, der Sitz der
Achim Weifenbach - Marktforschungsservice und Teststudio.